AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Lieferungen der Zingg-Lamprecht AG

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der ZINGG-LAMPRECHT AG und dem Käufer gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung vorliegenden Fassung. Bei Widersprüchen haben die Bestimmungen der Offerte, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung Vorrang.

2. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter www.zingg-lamprecht.ch/datenschutz.

3. Kaufpreise

Die Kaufpreise richten sich nach der entsprechenden Offerte und verstehen sich ab Werk (EXW gemäss Incoterms 2020), unversichert, unverzollt und ohne sonstige Abgaben. Liefer- und Montagekosten gehen zulasten des Käufers. Die MwSt. wird gemäss den während der Auslieferung gültigen MwSt.-Sätzen abgerechnet. 

4. Zahlung

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 10 Kalendertagen nach der Bestellung eine Anzahlung von 50% des Kaufpreises zu bezahlen. Der Restkaufpreis ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Empfang der Ware zu bezahlen. Der Käufer gerät mit Ablauf der Zahlungsfristen ohne Mahnung in Verzug. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Befindet sich der Käufer hinsichtlich der Anzahlung in Verzug, ist die ZINGG-LAMPRECHT AG berechtigt, ohne Ansetzen einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern oder am Vertrag festzuhalten und nach schriftlicher Anzeige vor Auslieferung der Ware den gesamten Kaufpreis inklusive Einlagerungskosten zu fordern. Der Käufer ist verpflichtet, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 40 zu bezahlen.

5. Lieferung

Die ZINGG-LAMPRECHT AG ist bemüht, genannte Lieferfristen einzuhalten, doch kann sie für deren Einhaltung keine bindenden Zusicherungen abgeben. Der Käufer ist bei Lieferverzug nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dementsprechend stehen ihm auch keine Schadenersatzansprüche zu. Hat die ZINGG-LAMPRECHT AG ausnahmsweise eine Lieferfrist ausdrücklich als verbindlich zugesichert, so wird hiermit die Haftung in Folge leichter Fahrlässigkeit für Spätlieferung ausgeschlossen. 

Bei Bestellung auf Abruf ist der Käufer verpflichtet, die Ware spätestens 14 Kalendertage nach dem bestätigten Liefertermin abzunehmen. Der Abruf hat spätestens zwei Wochen vor dem vom Käufer gewünschten Auslieferungstermin zu erfolgen.

Die ZINGG-LAMPRECHT AG liefert die Ware an einen vom Käufer im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Bestimmungsort an der Lieferadresse. Lieferungen und Montagen sind vom Käufer gemäss der im Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Preislisten zu bezahlen. Der Käufer muss dafür sorgen, dass die Ware ungehindert zum Bestimmungsort geliefert werden kann, andernfalls ist die ZINGG-LAMPRECHT AG befugt, die Ware bis zur Bordsteinkante zu liefern. Besteht der Käufer trotz Lieferbehinderung auf den Transport bis zum Bestimmungsort, so ist die ZINGG-LAMPRECHT AG von jeglicher Haftung für Schäden an Ware oder Räumlichkeiten befreit. Kann die Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht geliefert werden, so schuldet der Käufer die Einlagerungskosten sowie die Kosten von weiteren Lieferungsversuchen nach Aufwand. 

6. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei, welche die ordentliche Erbringung ihrer Leistungen erheblich beeinträchtigen oder verunmöglichen, wie insbesondere behördliche Anordnungen und Massnahmen, Betriebsunterbrechung, Arbeitskonflikten, Transportproblemen, Pandemien und Epidemien etc., hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. Mit Ausnahme von Verpflichtungen zur Zahlung von Geldbeträgen ist die betroffene Partei für die Dauer des Ereignisses von der Erbringung ihrer Leistungen freigestellt, hat aber bei Dahinfallen des Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der ZINGG-LAMPRECHT AG. Damit der Eigentumsvorbehalt auch gegenüber Dritten wirksam wird, ist die ZINGG-LAMPRECHT AG befugt, die Ware am Wohnort des Käufers in das vom Betreibungsamt zu führende öffentliche Register einzutragen.

8. Gewährleistung

Offene Mängel sind vom Käufer innert 5 Kalendertagen ab Lieferung der Ware zu rügen. Verdeckte Mängel sind innert 5 Kalendertagen nach deren Feststellung zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Ware.

Die ZINGG-LAMPRECHT AG und der Käufer können im Einzelfall vereinbaren, dass beim Kauf von Waren bestimmter Lieferanten jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wird. Stattdessen tritt die ZINGG-LAMPRECHT AG ihre eigenen Gewährleistungsrechte gegenüber dem entsprechenden Lieferanten an den Käufer ab. 

Im Falle eines Mangels ist der Käufer befugt, die unentgeltliche Nachbesserung zu verlangen. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Die ZINGG-LAMPRECHT AG kann wahlweise eine Ersatzlieferung vornehmen. Keinen Mangel stellen folgende, nicht abschliessend dargestellte, Umstände dar: Schäden, die auf Abnützung, Alterung, Umwelteinflüsse oder unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind, sowie Schäden an mit Einverständnis des Käufers weiterverarbeiteten oder sonst wie veränderten Waren oder Warenbestandteilen. 

Die Gewährleistung ist vollständig ausgeschlossen beim Kauf von gebrauchter Ware oder von Ausstellungsware.

9. Haftung

Die Haftung der ZINGG-LAMPRECHT AG wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Haftungsauschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit, jedoch gilt er auch für Hilfspersonen der ZINGG-LAMPRECHT AG. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Gesundheitsschäden und weitere Haftungsfälle des zwingenden Rechts.

10. Schlussbestimmungen

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Die ZINGG-LAMPRECHT AG behält sich vor, ihre Rechte auch am Sitz des Käufers geltend zu machen. Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstände bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen.